Krankenfahrten

Haben Sie medizinische Termine wahrzunehnen - jedoch aufgrund Ihrer Erkrankung dzt. nicht die Möglichkeit diese viá ÖPNV zu erreichen, besitzen kein eigenes Auto oder haben keinen Bekannten,
der Sie dort hinfahren könnte !?


WIR FAHREN SIE   zur 

  • Arztpraxis
  • Stationären Aufnahme
  • Strahlentherapie
  • Chemotherapie
  • Reha-Klinik
  • Ambulaten Operation
  • Dialyse
  • und wir übernehmen
    Konsil-Fahrten

 … und holen Sie wieder ab.





Jede einzelne Fahrt als „Selbstzahler“ zu begleichen geht nach einer Zeit ganz schön ins Geld - vorallem bei langwirigen Behandlungen. In diesen Fällen ist es möglich und ratsam Ihre Krankenkasse mit ins Boot zuholen. Da solche Fahrten eine medizinische Notwendigkeit darstellen zahlen idR. die Krankenkassen Ihre Fahrt, damit Sie ihre Behandlung(en) wahrnehmen können.




Sollten Sie ausserdem über eine sog. „Zuzahlungsbefreiung“ bei Ihrer Krankenkasse verfügen (z.B. zu Medikamenten in der Apotheke) sind solche Krankenfahrten für Sie sogar komplett unentgeldlich - sprich: kostenfrei. Hierfür reicht das vorzeigen Ihres Befreiungsausweises, den Sie zuvor von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, aus.



Folgendes ist zu beachten bei einer Krankenfahrt mit dem Taxi:



DER ABLAUF

Die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ auszustellen von Ihrem behandelden Arzt

(siehe Muster, links)

Dieser „Krankentransportschein“ benötigt dazu noch eine (schriftliche) Genehmigung Ihrer Krankenkasse

(Ausnahmen: Pflegegrad 3 & höher
oder bei stationären Aufnahmen)

Idealerweise:Ein Befreiungsausweis, der Sie von dem zuzahlenden Eigenanteil des Transports befreit

(siehe Beispielabbildung, oben)

WICHTIG
Zum gesetzliche Eigenanteil,
wenn keine Befreiung vorliegt:

10% des Fahrpreises – bzw. mindestens 5,00€
aber nicht mehr als 10,00€ !

Diesen Eigenanteil müssen wir Ihnen leider ebenfalls berechnen, wenn Sie befreit sein sollten, uns aber Ihren Befreiungsausweis nicht vorgelegt haben sollten.
(siehe Beispiel oben) 

Diesen daher bitte möglichst zu den Fahrten mitbringen!