- zur Dialyse
- zur Chemotherapie
- zur Strahlentherapie
- zur Arztpraxis
- zur stationären Aufnahme
- zu ambulanten Operationen
- zur Rehaklinik
Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:
1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung
("Krankentransportschein")
2. die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse
(Ausnahmen sind: Pflegegrad 3 und höher oder
stationäre Aufnahmen)
3. einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen für Fahrtkosten von Ihrer Krankenkasse, ansonsten müssen Sie eine Zuzahlung leisten.
Der gesetzliche Eigenanteil, wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:
10% des Fahrpreises, mindestens 5,00 EUR aber nicht mehr als 10,00 EUR
Wir beraten Sie gerne...